Beglaubigte Übersetzungen
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, senden Sie uns das zu übersetzende Dokumente einfach als Scan oder Foto per E-Mail zu oder nutzen Sie nutzen unseren Angebotsassistenten. Wir unterbreiten Ihnen dann umgehend ein unverbindliches Angebot inkl. Preis und Lieferzeit. Die Bezahlung erfolgt ganz bequem und risikolos per PayPal oder Banküberweisung. Die fertige Übersetzung erhalten Sie von uns deutschlandweit per Post – und falls gewünscht auch gerne vorab als Scan per E-Mail.
Eine Vorlage des Originaldokuments ist in der Regel nicht notwendig.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Übersetzungen für Ämter und Behörden müssen von einem staatlich beeidigten Übersetzer ausgefertigt und beglaubigt werden. Durch seinen Stempel und eine unterschriebene Erklärung bezeugt der Übersetzer, dass die Übersetzung dem Original entspricht. Die Übersetzung ist dann ein amtliches Dokument (beglaubigte Übersetzung), das beispielsweise vom Standesamt oder vom Gericht anerkannt wird.
CrossLingua bietet beglaubigte Übersetzung für Unternehmen und Privatkunden in vielen Sprachkombinationen und garantiert, dass die Übersetzungen bei amtlichen Stellen akzeptiert wird. Unsere Übersetzer für beglaubigte Übersetzungen sind bei einem Landgericht bzw. Oberlandesgericht (OLG) vereidigt.
Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie in der Regel bei der Übersetzung folgender Dokumente: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Sterbeurkunde, Gerichtsurteil, Universitätsabschluss, Diplom, Aufenthaltserlaubnis, Staatsangehörigkeitsurkunde etc.
Unter der Telefonnummer 0221 / 949 66 575 beraten wir Sie gerne persönlich, falls Sie Fragen zu beglaubigten Übersetzungen haben oder sich über unsere Preise informieren wollen.
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Das Bewertungsportal eKomi bewertet CrossLingua mit 5 von 5 möglichen Punkten und zeichnete uns mit dem eKomi Siegel Gold aus.